Wer ist die Mutter von Michael Praetorius?

Auf der Website kuettler.net ging Detlev Küttler 2009 der Frage nach, wer die Mutter des Kirchenmusikers Michael Praetorius (um 1571-1621) gewesen ist:

 

http://www.kuettler.net/wordpress/2009/11/28/recherche-wer-ist-die-mutter-von-michael-praetorius/

 

Obwohl der passionierte Ansatz, dieser Frage detailliert nachzugehen, sehr zu loben ist, sind doch viele Fehler begangen worden, die zu einem merkwürdigen Resultat führen. Von daher versuche ich, die Frage erneut aufzurollen:

 

Ausgehend von den widersprüchlichen Angaben zu den Ehefrauen des Pfarrers Michael Schulze/Praetorius (1515-nach 1578, im folgenden immer Schulze genannt, um Verwechslungen zu vermeiden) stellt sich die Frage, welche von diesen nun die Mutter von Schulzes jüngstem Sohn – dem besagten Kirchenmusiker Michael Praetorius (um 1571-1621) – war. Die Thüringer Pfarrerbücher Band III und IV geben keine konkrete Antwort, sondern verwirren eher durch sich ausschließende Angaben zu Michael Schulzes Ehen:

 

Band III (Großherzogtum Weimar Eisenach, Landesteil Eisenach) :

∞ I. Torgau (1537) …Zwilling, To. v. Sup. Torgau
∞ II. Torgau, vor 1554 Magdalena Leicher, aus Torgau

 

Band IV (Die reußischen Herrschaften):

∞ I. Torgau (1537) NN Brücker, To. v. NN., Koch, Torgau
∞ II. Torgau 1567Gertrud Leicher gen. Didymus aus Torgau, To. v. Gabriel Sup. Torgau

 

Es wurde zurecht erkannt, dass 1537 noch keine Tochter des Torgauer Superintendenten Gabriel Zwilling/Didymus (um 1487-1558) geheiratet haben kann, der ja selbst erst 1525 eine Ehe eingegangen war. Somit finden wir in Band III den ersten klaren Fehler. Es bleibt anzunehmen, dass die diesbezügliche Angabe aus Band IV richtig ist, und die erste Ehe 1537 mit einer Tochter des Kochs Brückner eingegangen wurde. So weit so gut.

 

Als nächstes wurde versucht, die Angaben zur zweiten Ehefrau (Leicher oder Didymus) zu entwirren. Dabei wurde der folgenschwere Fehler begangen, die Angabe aus Band IV “Gertrud Leicher gen. Didymus” wörtlich zu nehmen, also zu akzeptieren, dass es eine Person namens Gertrud Leicher gab, die aber Didymus genannt wurde und eine Tochter Gabriel Zwillings/Didymus’ gewesen sein müsste. Allein schon diese Annahme wirkt recht wacklig, nachdem wir ja bereits in Band III gesehen haben, dass die Angaben in den Pfarrerbüchern völlig fehlerhaft sein können und daher vorsichtig mit ihnen umgegangen werden sollte.

 

Könnte hier nicht also auch eine Verwechslung vorliegen, die den beiden Pfarrerbuch-Bearbeitern unterlaufen sein könnte? Wie es scheint, war beiden Bearbeitern bekannt, dass Michael Schulze sowohl mit einer Frau Leicher als auch mit Gabriel Zwillings Tochter verheiratet gewesen und dass eine Hochzeit 1537 geschlossen worden war. Während in Band III die Zwilling-Hochzeit zu früh datiert wurde, wurde in Band IV eine neue Ehefrau (Brückner), eingeführt, die gut ins Jahr 1537 zu passen scheint. Dafür wurde jedoch aus Magdalena Leicher und Gertrud Zwilling eine einzige Person gemacht. Niemand scheint geschlussfolgert zu haben, dass es drei Ehefrauen gegeben haben könnte, die sich bereits aus den Grundangaben der beiden Pfarrerbücher rekonstruieren lassen würden:

 

  1. 1537 NN Brückner
  2. vor 1554 Magdalena Leicher
  3. 1567 Gertrud Zwilling/Didymus

 

Zu dieser Vermutung kommt auch Küttler nicht, sondern folgt der brüchigen Fährte “Leicher gen. Didymus”. Er folgert, dass Schulze eine Zwilling-Tochter um 1541 heiratete:

 

Die ohne Vornamen genannte Tochter des Superintendenten Zwilling war vermutlich die zweite Ehefrau, die Frage war, ist sie identisch mit der in Band IV genannten Zwilling-Tochter Gertrud Leicher gen Didymus. Dagegen sprach das genannte Jahr der Eheschließung 1567, […]

 

Warum? Das würde perfekt passen – zumindest für eine dritte Ehefrau. Wenn zuvor argumentiert wurde, dass eine Tochter Zwillings 1537 noch zu jung war um zu heiraten (solch eine hypothetische Tochter könnte höchstens 12 Jahre alt gewesen sein), warum ist eine Hochzeit um 1541 dann plötzlich so viel wahrscheinlicher? Zwar ist eine Ehe mit 15 oder 16 Jahren nichts ungewöhnliches, doch müssten dafür alle vier folgenden Faktoren erfüllt sein, die das ganze hypothetische Konstrukt doch als zu unsicher erscheinen lassen. Immerhin müssten wir davon ausgehen, dass (1.) Zwilling bereits 1525 oder 1526 Vater einer (2.) Tochter wurde, die (3.) das Kindesalter überlebte und (4.) sehr jung heiratete. Würden wir von 1567 als Hochzeitsjahr ausgehen würde uns das in die komfortable Situation bringen, dass wir bis dahin von mehreren Kindern unterschiedlichen Alters ausgehen könnten.

 

Michael Praetorius hatte zahlreiche (Halb-)Geschwister, über deren biographischen Quellen sich ebenfalls Angaben zu den entsprechenden Müttern finden lassen müssten. So wird seine Schwester Sabine Praetorius genannt, die mit dem Superintendenten Andreas Lussovius in Treuenbrietzen verheiratet war und nach vielen Jahren als Witwe 1633 bei ihrem Schwiegersohn Christoph Jordan im oberfränkischen Hof starb. In ihrem Sterbeeintrag im Kirchenbuch wird sie als “Frau Sabina Lußowin eine geborene Legerin, Herrn Superintendenten M. Christophorin Jordans Seeligen Schwieger Mutter” bezeichnet und ihr Alter mit 75 Jahren angegeben. Es ist offensichtlich, dass “Legerin” eine Abwandlung von “Leicherin” ist. Diese Angabe muss zunächst verwirren, da wir ja “Praetorius” oder “Schulz” etc. als Mädchennamen annehmen. Doch wird die Verwirrung schnell wieder entschärft, wenn man davon ausgeht, dass Kirchenbucheinträge nicht gerade als die zuverlässigste Quelle bekannt sind. In unserem Fall müssten wir also ganz einfach und ohne viele wacklige Hypothesen annehmen, dass der Schreiber des Kirchenbuchs Sabines Geburtsnamen mit dem ihrer Mutter verwechselte, wo wir wieder bei Magdalena Leicher als Michael Schulzes zweiter Frau anlangen würden. Alter, Vornamen, Geburtsnamen ja selbst Nachnamen wurden in Kirchenbüchern immer wieder munter verwechselt, was jedem Menschen bekannt ist, der schon mit dieser Art von Quelle gearbeitet hat. Als spontanes Vergleichsbeispiel sei erwähnt, dass noch meine Ururgroßmutter in ihrer Sterbeurkunde von 1912 mit einem falschen Geburtsnamen vermerkt wurde – nämlich dem ihrer Mutter! Was also im 20. Jahrhundert in preußischen Standesämtern möglich war, gilt auch für die weniger offiziellen und gesetzlich aussagekräftigeren Kirchenbücher des 17. Jahrhunderts!

 

Dieses Indiz, das meine Vermutung der drei Ehefrauen also klar stützen würde, wurde von Küttler so interpretiert, dass es weiter zu seinem immer kurioser werdenden Konstrukt beiträgt: Sabine Lussovius sei wirklich eine geborene Leicher gewesen und sei erst durch die Hochzeit ihrer Mutter mit Michael Schulze zu dessen Stieftochter geworden. Mehr noch, als Sabines Mutter wird jene bereits erwähnte verhängnisvolle “Gertrud Leicher gen. Didymus” angenommen, so dass Küttler schlussfolgert, eine Gertrud Didymus sei mit einem Herrn Leicher verheiratet gewesen, der wiederum der leibliche Vater der Sabine Lussovius gewesen sei. Nach dessen Tod habe Gertrud 1567 Michael Schulze geheiratet und sei die Mutter Michael Praetorius’ geworden.

 

Da sie aus dem Sterbeeintrag zurückgerechnet 1558 geboren ist, kann ihre verwitwete Mutter Michael Schulze frühestens 1560 geheiratet haben, das im Pfarrerbuch Band IV angegebene Jahr 1567 dürfte damit richtig sein. Alle vor diesem Zeitpunkt geborenen Kinder von Michael Schulze – Andreas, Johannes und Maria – waren nicht ihre leiblichen Kinder, sondern die von Magalene Leicher, wohl einer Verwandten des ersten Ehemanns von Sabina.

 

Warum werden ein möglicher “Verwandter” von Magdalena Leicher sowie eine zweite Zwilling-Tochter erfunden, anstatt die vorhandenen Quellen kritisch zu hinterfragen? Küttler schließt seine Ausführung mit einem Indiz, das ebenfalls seiner eigenen Vier-Ehen-Didymus-gen-Leicher-Hypothese widersprechen müsste, aber wiederum fehlinterpretiert wird (dabei werden außerdem die Namen von Sabina Prätorius und ihrer vermeintlichen Mutter verwechselt; mit “Sabina Leicher” ist hier “Gertrud Leicher/Didymus” gemeint):

 

Letzte Sicherheit, dass Sabina Leicher, die Tochter von Gabriel Zwilling-Didymus, die letze Ehefrau und damit auch die Mutter von Michael Praetorius gewesen ist, ergibt sich aus der Leichenpredigt für Maria Jordan. Dort wird genealogische Aussage gemacht: „Die Fraw Mutter aber Sabina, des Ehrwürdigen. Großachtbaren und vielgelarten Herrn Michaelis Praetorii, fürnehmen Predigers zu Torgaw und hernach Superintendentis zu Creutzberg in Thüringen hinterlassene eheliche Tochter“) eine Tochter von Michael Schulteis (Praetorius) gewesen ist.“
Sabina war rechtlich gesehen die eheliche Tochter von Michael Schulze, aber eben keine „leibliche“ Tochter.

 

Eine “eheliche” Tochter würde ich – besonders in der Frühen Neuzeit – immer als leibliche Tochter betrachten. Nur zum Vergleich: Die ebenfalls genannte Maria Schultheis – Sabines Schwester – wird in ihrer Leichenpredigt lediglich als “nachgelassene[r] Tochter” Michael Schulzes bezeichnet. Wäre hier also auch eine Stieftochter anzunehmen? Wohl kaum. Von einer “letzten Sicherheit” kann bei solch einer Angabe jedenfalls keine Rede sein.

 

Nach der Prüfung der vorhandenen Informationen spricht meiner Meinung nach weiterhin alles dafür, dass Michael Schulze drei Mal wie oben beschrieben verheiratet war

 

  1. 1537 NN Brückner
  2. vor 1554 (vermutlich bereits um 1541) Magdalena Leicher
  3. 1567 Gertrud Zwilling/Didymus

 

und dass Michael Praetorius der Sohn aus dritter Ehe mit Gertrud Zwilling war. Die meisten anderen Geschwister müssten demnach Schulzes Kinder aus der zweiten Ehe mit Magdalena Leicher sein. Mehr Klarheit würde sich ergeben, wenn die Biographien dieser weiteren Kinder untersucht und zusätzliche Originalquellen konsultiert werden würden, was an dieser Stelle nicht geschehen soll.

 

Trotz seiner also nachweislich sehr fragwürdigen Herleitung ist Küttlers Vermutung von den Bearbeitern des “Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen” (Bd. 8, Schr-To, Leipzig 2008, S. 121) ungeprüft übernommen worden, so dass sich dort nun folgende Angaben zu Michael Schulzes Ehen finden:

 

∞ I Torgau 1537 N.N. Brückner
V: Georg B., Hofkoch Torgau
∞ II 1541 N.N. Didymus
V: Gabriel D. Oberpfr. u. Sup. Stadtkirche Torgau
∞ III Torgau vor 1549 Magdalena Leicher
V: Andreas L., Torgau

∞ IV 1567 Gertrud gen. Didymus, Wwe. d. N.N. Leicher (Leger)
V: Gabriel D., Oberpfr. u. Sup. Stadtkirche Torgau

      9 Kinder (4 S., 4 T., 1StiefT.) bek.

 

Diese Angaben sollten so schnell wie möglich korrigiert werden, da sie sich absolut nicht beweisen lassen, kaum Originalquellen als Grundlage haben, sondern vielmehr auf wenigen Fehlinterpretationen basieren. Paradoxer- und auch traurigerweise hat also der ambitionierte Versuch, die fehlerhaften Angaben aus Pfarrerbüchern zu revidieren, zu neuerlichen Fehlern geführt, die nun im nächsten Pfarrerbuch Verwirrung stiften werden.

 

 

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