Auf dem Trinitatis-Jahrmarkte 1827 in Leschnitz
Von Emil Kempe, Lehrer in Roben, in: Aus dem Chelmer Lande, 1928/ Nr.1.
Mit der Erhebung zur Stadt im 13. Jahrhundert erhielt Leschnitz das
Recht zur Abhaltung zweier Jahrmärkte. Kaiser Leopold I. verlieh
einen dritten und vierten und König Friedrich II. einen fünften.
Die Märkte wurden Sonn- und Feiertags und seit 1813 an jedem Montag
abgehalten.
Die Stadt besaß Jahrmarktsbuden, welche in ihren Bestandteilen
sonst im Baudenschuppen lagerten. Der Schuppen hatte seinen Standort
zuletzt auf dem Schloßplatze. Die Bauden selbst hatte ein Unternehmer
von der Stadt in Pacht. Er vermietete sie weiter an die Schmeidler,
Korduaner, Posamenter, Täschner und Beutler, Reifschläger,
Stuhlbereiter, Sporer, Schwertfeger, Gürtler, Stemmhauer, Büttner,
Lichtzieher u. f. f. aus Ujest, Zülz, Cosel, Löwen, Ziegenhals,
Oberglogau, Himmelwitz, Groß Strehlitz, Krappitz, Neustadt, Oppeln,
Ratibor, Hultschin, Gleiwitz, Peiskretscham, Birawa, Tost und Kieferstädtel.
Die Baudenpächter hatten einen Baudenschein in Höhe von 2
Silbergroschen bis zu 1 Taler zu lösen.
Der Jahrmarkt begann acht Uhr morgens. Bis 12 Uhr dauerte der Viehmarkt;
ihm folgte am Nachmittag der Krammarkt. Zuwiderhandlungen ahndete der
Magistrat mit einer Gebühr von 5 bis 15 Silbergroschen.
Längst vor Tagesbeginn besetzten die Jüngsten (24 Männer,
welche zuletzt das Bürgerrecht erworben hatten) die drei Stadttore,
die freilich nur noch dem Namen nach vorhanden waren, und unterstützten
die Marktpolizei auf den Rundgängen. Den Jüngsten lag besonders
die Kontrolle des Viehauftriebs und die Ausgabe der Viehkontrollmarken
ob. Entschädigt wurden sie für ihre Mühewaltung von den
Baudenpächtern. Bei der Abrechnung gab es nicht selten recht lebhafte
Auseinandersetzungen. Die Ausgeber machten auf eigene Rechnung Nebengeschäfte,
überschritten die Tarife und verloren Marken, d. h. es gab mehr
Stücke Vieh als Marken verausgabt waren.
An den Toren wurden sofort die Subjekte aufgegriffen, welche der berüchtigten
Zunft der Langfinger angehörten, die nirgends sät und allerorts
erntet. Bis zur Beendigung des Marktes verblieben sie auf Nummer Sicher.
Betrunkene und Lärmende traf das gleiche Los. Getreidehändlern
war der Aufkauf vor 10 Uhr untersagt, und Auktionen durften auch erst
nach dieser Zeit stattfinden. Hausierhandel war streng untersagt.
Besonderes Augenmerk wurde den Holz- und Wildhändlern aus der
Umgegend zugewandt. Diese machten ihre Einkäufe im Klodnitzer Staatsforst,
wenn Forstbeamte nicht in der Nähe waren.
Im Rathause gab es lauten Spektakel. Dutzende abgehängter Waagen,
die an verbotener Stelle gehalten, fanden dort ihre Niederlage. Der
Kaufmann B. forderte seine Waage vom Bürgermeister mit der Drohung:
„Ich werde Ihnen zeigen, daß ich aus Ratibor bin.“
Auf dem Viehmarkt ging der Kreisscharfrichter (Abdecker) spähenden
Auges umher und lugte nach den Müden und Matten für sein Messer.
Auf dem Krammarkte stolzierte der Stadtdiener als Auge des Gesetzes
im Vollgefühl seiner Gewalt einher. Hatte ein Marktbezieher eine
falsche Bude bezogen, Budenbretter als Brücke über den sich
vor seinem Stande bildenden Teich gelegt, zwei bis drei Afterpächtern
liebevoll Unterschlupf geboten, und handelte ein anderer am Pachtpreise,
dann war der Jünger der hl. Hermandat daran stark interessiert.
Seiner Strenge und seinem Redetalent gelang es nicht selten von beiden
Parteien Schlichtungsgeld einzukassieren. Das stand ihm nach altem Herkommen
zu. Tanzen war streng untersagt.
Auf dem Nachhausewege waren selbst die Felder nicht ganz sicher. Hauptmann
v. Ziemietzki auf dem Nivengut ließ darum an Markttagen seine
Felder bewachen.
Einen schweren Stand hatte die Feuersicherheitswache, die bis tief
in die Nacht ihre Rundgänge machte, denn Brände waren am Markttage
keine Seltenheit. Das Rauchen war in der Nähe der Scheunen besonders
streng verboten. K. aus Januschkowitz hatte wegen Rauchens in der Nähe
einer Scheune 5 Silbergroschen abzuladen. Die Pfeife wurde beschlagnahmt.
Einem Schankpächter aus Suchau pfändete der Stadtdiener sein
Ochslein, weil er ohne Kontrollmarke angetroffen wurde. Er hatte den
Stallbewohner auf den Schultern durch die Gärten zum Sammelplatz
eingeschmuggelt. Für die Feststellung erhält der Polizeigewaltige
5 Silbergroschen Assistenzgebühr. P.´s Kuh aus Rudno gibt
die angesagte Milchmenge nicht. Der Kauf geht zurück, und P. zahlt
5 Silbergr. in die Armenkasse. N. hat seinem Pferde den Kopf gefärbt
und das Alter in zu verstehendem Schamgefühl um ein halbes Dutzend
Jahre jünger angegeben. Für die Entdeckung streicht der Polizeidiener
Assistenzgebühr ein.
Die Dämmerung sinkt auf das Städtchen. Da öffnet sich
der Arrest im Stadthause und grollend trotten die Insassen in die Nacht.
Bangenden Herzens sinken die Bewohner auf das Lager und flehen zu Gott,
daß nicht ein Feuerbrand seine Lohe zum Himmel speit.
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